Das Fortbildungszertifikat - Qualifikation sichtbar machen
Es liegt in der Natur der Sache, dass Mandanten die fachliche Kompetenz ihres Rechtsanwalts oft nur schwer einschätzen können.
Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt deshalb denjenigen, die ihrer Fortbildungspflicht in
besonderer Weise nachkommen,
ein Mittel an die Hand, dies auch in
besonderer Weise zu publizieren. Mit einer bundesweit einheitlich gestalteten Urkunde
bestätigt die Bundesrechtsanwaltskammer, dass die für das Zertifikat festgelegten Anforderungen an Art und Umfang der
Fortbildung erfüllt wurden. Hiermit bestätigt die Bundesrechtsanwaltskammer potenziellen Auftraggeber, dass dieser
Rechtsanwalt sich nachprüfbar besonders um seine Fortbildung bemüht.
Bevor ein Rechtsanwalt mit dem Logo „Qualität durch Fortbildung“ werben darf, muss er seine Fortbildungsaktivitäten
gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer nachweisen. Bei der Zertifizierung werden die Teilnahme an Seminaren und
Fachveranstaltungen ebenso angerechnet wie ein Fernstudium, eine Prüfertätigkeit und das Veröffentlichen von Fachartikeln.
Das Fortbildungszertifikat umfasst die Module materielles Recht, Berufsrecht (einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht),
Verfahrens- und Prozessrecht, Betriebs-, Personal- und Verhandlungsführung sowie Besuche von Qualitätszirkeln und das Eigenstudium.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der
Bundesrechtsanwaltskammer
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